Nahezu alle 14.669 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baiersbronn sind an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen; es handelt sich hierbei um ein öffentlich-rechtliches Versorgungsverhältnis. Als Wasserversorger unterliegt die Gemeinde Baiersbronn vor allem hinsichtlich der Ermittlung und Erhebung der Gebühren kommunal- bzw. sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben wie z.B. Kommunalabgabenrecht, Gemeindeordnung, … Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch einen Verwaltungsakt, den Gebührenbescheid.
Nähere Informationen sowohl in Bezug auf den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (Bauherren) als auch in Bezug auf die Wasserentnahme (Kunden) entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Baierbronn Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Baiersbronn bzw. der Abwassersatzung der Gemeinde Baiersbronn.
Die Verbrauchsgebühren für Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser können Sie den nachfolgenden Dokumenten entnehmen:
Gebühren – Wasser und Schmutzwasser ab 01.01.2024
Gebühren – Wasser und Schmutzwasser ab 01.01.2022
Gebühren – Wasser und Schmutzwasser 2021
Gebühren – Wasser und Schmutzwasser ab 01.07.2020
Gebühren – Wasser und Schmutzwasser 2019/2020