Die Energiewirtschaft unterscheidet zwischen privaten Haushaltskunden und gewerblichen Haushaltskunden. Gewerbekunden sind gewerbliche Haushaltskunden.
Gewerbliche Haushaltskunden gemäß Energiewirtschaftsgesetz sind Letztverbraucher, die Energie für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke von einem Energieversorgungsunternehmen beziehen.
Sondervertragskunden
Sondervertragskunden sind…
…Letztverbraucher, die weder private Haushaltskunden noch gewerbliche Haushaltskunden.
ODER
… Letztverbraucher, die einen Sondervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen geschlossen haben.
Sofern Sie weder privater noch gewerblicher Haushaltskunde sind, ergeben sich individuelle Preise und Lieferkonditionen.
Ansprechpartner:
Frau Franziska Frey (Tel.: 07442 / 84 23 13, eMail: freyfranziska@gemeindebaiersbronn.de).