Das Freibad Baiersbronn schließt ab 18.08.2022 bereits um 20:30 Uhr. Einlassende ist um 19:30 Uhr.
Das Freibad in Baiersbronn wurde 1958 eröffnet. Nach einer umfassenden Sanierung in den Jahren 1995/96 ist das Freibad mit einem Sportbecken (25m × 15m), einem Erlebnisbecken mit Riesenrutsche, Strömungskanal, Wasserspeier, Schwallbrause, Massageliege und einem Bodensprudler sowie einem Kleinkinderbecken mit angeschlossenem Sandspielbereich ausgestattet. Auf der großen Liegewiese mit Bäumen findet sich genügend Platz für die ganze Familie. Vor Ort ist außerdem ein Kiosk.
Schwimmmeister ist Herr Dannecker.
Das Freibad Baiersbronn öffnet am 14. Mai 2022 und schließt mit Dienstschluss des 11. September 2022.
Eintrittspreise Freibad Baiersbronn:
Karte | Besucher ohne Gästekarte | Besucher mit Gästekarte |
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Einzelkarte Erwachsene | 3,00 € | 2,70 € |
Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre* | 1,90 € | --- |
Einzelkarte ohne Freibadbenutzung | 1,90 € | --- |
Einzelkarte Erwachsene Abendtarif (ab 17.00 Uhr) | 1,90 € | --- |
Einzelkarte Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre* Abendtarif (ab 17.00 Uhr) | 1,30 € | --- |
Fünferkarte Erwachsene | 13,50 € | 12,00 € |
Fünferkarte Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre* | 7,50 € | --- |
Zehnerkarte Erwachsene | 25,00 € | 21,00 € |
Zehnerkarte Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre* | 14,00 € | --- |
Jahreskarte Erwachsene (Einzelperson) | 55,00 € | --- |
Jahreskarte Erwachsene (Ehepaar) | 85,00 € | --- |
Jahreskarte Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ... für das erste Kind einer Familie | 25,00 € | --- |
... für das zweite Kind einer Familie | 20,00 € | --- |
... jedes weitere Kind | frei | frei |
Jahreskarte Schwerbehinderung(Einzelperson)* | 35,00 € | --- |
Jahreskarte Schwerbehinderung (Ehepaar, 1 Person schwerbehindert) | 63,00 € | --- |
Jahreskarte Schwerbehinderung (Ehepaar, 2 Personen schwerbehindert) | 55,00 € | --- |
Jahreskarte Schwerbehinderung Kinder und Jugendliche | 22,00 € | --- |
* Diese Preise gelten auch für Schüler über 16 Jahre mit Ausweis, Studenten mit Ausweis, Zivildienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende mit Ausweis.