Straßenbeleuchtung

Gemäß § 41 Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg obliegt es den Gemeinden als öffentlich-rechtliche Pflicht Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten zu beleuchten.

Für die Betreuung der Straßenbeleuchtung sind sowohl das Bauamt der Gemeinde Baiersbronn als auch die Gemeindewerke Baiersbronn zuständig.

Bei technischen Fragen (Betrieb und Reparatur der Leuchtmittel) wenden Sie sich bitte an
Herrn Sven Merkel
Tel.: 07442 / 84 23 – 22, eMail: merkelsven@gemeindebaiersbronn.de

Bei baulichen Fragen (Bau und Reparatur von Lampenkörper und Masten) wenden Sie sich bitte an Herrn Florian Schlenk:
Tel.: 07442 / 8421 – 308, eMail: schlenkflorian@gemeindebaiersbronn.de