Haushaltskunden

Die Energiewirtschaft unterscheidet zwischen privaten Haushaltskunden und gewerblichen Haushaltskunden.

Private Haushaltskunden gemäß Energiewirtschaftsgesetz sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt von einem Energieversorgungsunternehmen beziehen.

Wir verzichten zu Gunsten von langfristig attraktiven und stabilen Preisen auf Wechselboni sowie auf eine Preisgarantie unter dem Hinblick

der Weitergabemöglichkeit von Preissenkungen.

 

Die Gemeindewerke Baiersbronn bieten Ihnen folgende Tarife an:

Basistarif

  • Versorgung im Rahmen des Basistarifs entspricht dem Grundversorgungsvertrag
  • Grundversorgungsvertrag kommt automatisch durch die Entnahme von Elektrizität aus dem Versorgungsnetz zustande
  • Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit möglich

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung)

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV, gültig ab 01.09.2012

Treuetarif

  • Versorgung im Rahmen des Treuetarifs entspricht einem Sondervertrag
  • Arbeitspreis ist verglichen mit dem Basistarif niedriger
  • Versorgung im Rahmen des Treuetarifs verpflichtet den Kunden die benötigte Elektrizität bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres von den Gemeindewerken zu beziehen
  • Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen ausschließlich zum 31. Dezember des laufenden Jahres bzw. bei Umzug des Kunden aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers möglich
  • Verlängerung des Vertrags (Laufzeit: 31. Dezember des Folgejahres) erfolgt automatisch, sofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt

Grünstromtarif

Nutzen Sie die Möglichkeit mit unserem Grünstromtarif einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Diesen Strom erzeugen ausschließlich und garantiert die Wasserkraftanlagen der Gemeindewerke Baiersbronn – zu 100% erneuerbar und zu 100% regional.

  • Versorgung im Rahmen des Grünstromtarifs entspricht einem Sondervertrag
  • Versorgung mit Elektrizität, die ausschließlich und garantiert in den Wasserkraftanlagen der Gemeindewerke Baiersbronn erzeugt wird – 100% erneuerbar und 100% regional
  • Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen ausschließlich zum 31. Dezember des laufenden Jahres bzw. bei Umzug des Kunden aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers möglich
  • Verlängerung des Vertrages (Laufzeit: 31. Dezember des Folgejahres) erfolgt automatisch, sofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt

 

Preisblatt GWB Strom Grundversorgung ab 01.01.2025

Preisblatt GBW Strom Tarifkunden ab 01.01.2025

Preisblatt GWB Strom ab 01.03.2024

Preisblatt GWB Strom ab 01.01.2024

Preisblatt GWB Grundversorgung ab 01.01.2023

Preisblatt GWB ab 01.07.2022 Tarifkunden

Preisblatt GWB Tarifkunden 2022

Preisblatt GWB Tarifkunden 2021

Preisblatt GWB Tarifkunden ab 01.07.2020

Preisblatt GWB Tarifkunden bis 30.06.2020

Preisblatt GWB Tarifkunden 2019

Mehr Informationen über die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.

Tarifschaltzeiten

Die Gemeindewerke Baiersbronn bieten im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern auch einen günstigen Nebentarif an.

OrtsteilZeitraum
Baiersbronn21:00 - 05:00 Uhr
Mitteltal und Obertal22:00 - 06:00 Uhr
Tonbach - Friedrichstal21:00 - 05:00 Uhr

Sperrzeiten Wärmepumpe:    von 10:00 Uhr bis 10:30 Uhr