Der Anschluss an die öffentliche Erdgasversorgung läuft bei einem Neubau wie folgt ab:
- Der Bauherr wendet sich mit einem Baugesuch an das Bauamt, Gemeinde Baiersbronn.
- Die Gemeindewerke Baiersbronn geben eine Stellungnahme ab, ob der Anschluss an die öffentliche Erdgasversorgung möglich ist. Ist dies der Fall, teilen die Gemeindewerke Baiersbronn dem Bauherrn dies und die damit verbundenen Voraussetzungen (Vor-Ort-Begehung vor Baubeginn zur Festlegung der Trassenführung, …) mit.
- Die Gemeindewerke Baiersbronn legen dem Bauherrn einen Kostenvoranschlag sowie den Netzanschlussvertrag, der zwingend vor Baubeginn geschlossen werden muss, vor.
- Bauanlaufgespräch (Vor-Ort-Begehung zur Festlegung der Trassenführung, …)
- Technikgespräch (Festlegung Zählerplatz, Terminierung der Inbetriebnahme, …)
- Die Inbetriebnahme der Anlage wird mit der Unterschrift des Inbetriebnahmeprotokolls abgeschlossen.
Die Kosten für den Anschluss an die öffentliche Erdgasversorgung der Gemeinde Baiersbronn ergeben sich aus den Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)