Netznutzung

Gemeindewerke Baiersbronn sind Eigentümer und Betreiber des Elektrizitätsnetzes in Baiersbronn (Gemarkung Baiersbronn exkl. Netzgebiet der EnBW Regional AG [Klosterreichenbach, Heselbach, Huzenbach, Röt, Schönegründ, Schwarzenberg, Schönmünzach (anteilig)] und damit für den Erhalt, den Betrieb, den Ausbau und die Überwachung des Stromnetzes zuständig. Dies umfasst die Spannungsebenen Mittel-, Um- und Niederspannung.

 

Netznutzungsentgelte

Das Energiewirtschaftsgesetz enthält zahlreiche Anforderungen und Regulierungsvorgaben für den Betrieb Energieversorgungsnetz. Insbesondere die von den Betreibern der Energieversorgungsnetze erhobenen Netzentgelte unterliegen der Kontrolle durch die Regulierungsbehörde.

2024 – Preisblatt für den Netzzugang Strom

2023 – Preisblatt für den Netzzugang Strom

2022 – Preisblatt für den Netzzugang Strom

2021 – Preisblatt für den Netzzugang Strom

2020 – Preisblatt für den Netzzugang Strom

2019 – Preisblatt für den Netzzugang Strom

2018 –  Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

 

Hochlastzeitfenster

Ist aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der jeweiligen Netz- oder Umspannebene abweicht, so haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen diesem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten, das dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden angemessen Rechnung zu tragen hat. Zu diesem Zweck haben Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sogenannte Hochlastzeitfenster zu ermitteln.

Hochlastzeitfenster 2024

Hochlastzeitfenster 2023

Hochlastzeitfenster 2022

Hochlastzeitfenster 2021

Hochlastzeitfenster 2020

Hochlastzeitfenster 2019

Grundversorgung

Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Stromversorgungsnetz mit Strom beliefert. Im Rahmen des Grundversorgungstarifs beliefert wird grundsätzlich jeder, der eine Wohnung bezieht und sich bei keinem anderen Energieversorger anmeldet.
Die Grundversorgung wird alle drei Jahre festgelegt, so auch in 2021. Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefern, ist der Eigenbetrieb für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 in Baiersbronn, Obertal, Mitteltal, Friedrichstal, Tonbach, Reichenbacher Höfe und Schönmünzach auch weiterhin Grundversorger.

 

Messstellenbetrieb & Messung

Unter dem Messstellenbetrieb versteht man den Einbau, den Betrieb und die Wartung vom Messeinrichtungen. Die Messung ist die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Messstellenbetreiber ist der örtliche Netzbetreiber oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahrnimmt.

Preise MMM Stand 15.01.2014

 

Zertifikat (EDIFACT-Nachrichten)

Öffentlicher Schlüssel der Gemeindewerke Baiersbronn für das EDIFACT-Postfach edifact@gemeindebaiersbronn.de:

edifact2022is

 

 

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Preisblatt Sperrung/Entsperrung