Messstellenvertrag
Der Messstellenvertrag kommt nach den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen Anschlussnutzern und den Gemeindewerken Baiersbronn automatisch zustande, sobald über eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem der Gemeindewerke Baiersbronn, Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Es gilt das unter „Preise“ veröffentlichte Preisblatt.
Messstellenvertrag ab 01.07.2017
Anlage b Kontaktdatenblatt Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber. Die Gemeindewerke Baiersbronn sind in ihrem Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber. Für den Fall, dass dritte Messstellenbetreiber (wettbewerbliche Messstellenbetreiber) in unserem Netzgebiet tätig werden, stellen wir, die Gemeindewerke Baiersbronn, einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag an den Messstellenbetrieb zur Verfügung.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Erdgas