24-Stunden-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025

Der Bundestag setzt den sogenannten 24-Stunden- Lieferantenwechsel zum 6. Juni 2025 um.

Durch gesetzliche Regelungen können Umzüge ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.

Wir bitten Sie daher uns Ihren Umzug spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin mitzuteilen. Der Zählerstand kann auch nachträglich übermittelt werden.

Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Sie angemeldet. Die anfallenden Kosten müssen Sie weiterhin tragen.

Die aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind unverändert beim Lieferantenwechsel.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unser Kundencenter wenden.