Vorläufiges Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen 01.01.2022 bis 31.12.2022Die Gemeindewerke Baiersbronn sind Eigentümer und Betreiber des Erdgasnetzes in Baiersbronn und damit für den Erhalt, den Betrieb, den Ausbau und die Überwachung des Erdgasnetzes zuständig. Dies umfasst die Druckstufen Mittel- und Niederdruck.
Netznutzungsentgelte
Das Energiewirtschaftsgesetz enthält zahlreiche Anforderungen und Regulierungsvorgaben für den Betrieb Energieversorgungsnetz. Insbesondere die von den Betreibern der Energieversorgungsnetze erhobenen Netzentgelte unterliegen der Kontrolle durch die Regulierungsperiode.
2025 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
2024 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
2023 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
2022 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
2021 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
2020 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
2019 – Preisblatt für die Netznutzung von Gasverteilungsnetzen und Vornetzen
Veröffentlichung-nach-§-27-GasNEV-2020
Veröffentlichung-nach-§-27-GasNEV-2021
Veröffentlichung-nach-§-27-GasNEV-2022
Veröffentlichung-nach-§-27-GasNEV-2023.
Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Gasversorgungsnetz mit Gas beliefert. Im Rahmen des Grundversorgungstarifs beliefert wird grundsätzlich jeder, der eine Wohnung bezieht und sich bei keinem anderen Energieversorger anmeldet.
Die Grundversorgung wird alle drei Jahre festgelegt, so auch in 2024. Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden mit Gas beliefern, ist der Eigenbetrieb für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 nach wie vor Grundversorger.
Zertifikat (EDIFACT-Nachrichten)
Öffentlicher Schlüssel der Gemeindewerke Baiersbronn für das EDIFACT-Postfach edifact@gemeindebaiersbronn.de:
Im Rahmen der Pflichten aus GaBi Gas 2.0 hat jeder Netzbetreiber auf seiner Internetseite folgende Basis-Daten zu veröffentlichen:
Verfahrensspezifische SLP-Parameter
Netzzugang
Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV XIII
Anlage 2 – Kontaktdatenblatt Netzbetreiber und Transportkunde
Anlage 4 – Ergänzende Geschäftsbedingungen