Gemäß § 13 Abs. 2 NDAV und § 12 Abs. 2 AVBWasserV dürfen Arbeiten, außer durch den Gasnetzbetreiber bzw. was Wasserversorgungsunternehmen, nur durch ein in ein Installateursverzeichnis des Gasnetzbetreibers bzw. Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Im Interesse des Anschlussnehmers darf der Gasnetzbetreiber bzw. das Wasserversorgungsunternehmen eine Eintragung in das Installateursverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.
Installateurverszeichnis der Gemeindewerke Baiersbronn
Antrag zur Eintragung in das Installateursverzeichnis der Gemeindewerke Baiersbronn
Netzanschluss/-betrieb
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Gas und dessen Nutzung
Grundlage für alle Netzanschlussverträge in Niederdruck an das Netz de Gemeindewerke Baiersbronn sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)“ sowie die Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Technische Anschlussbedingungen
Für den Anschluss an das Niederdrucknetz der Gemeindewerke Baiersbronn gelten die Standards des DVGW. Außerdem müssen die Technische Anforderungen für Feuerungsanlagen beachtet werden.
Für die Inbetriebsetzung einer Gasanlage können Sie das Formular hier herunterladen:
Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Gas