Anpassung der Strompreise bei den Gemeindewerken Baiersbronn

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde in vielen Lebensbereichen eine deutliche Preissteigerung spürbar. Dies hat die verschiedensten Gründe. Durch die Corona-Pandemie sind die Lieferketten weltweit gestört, was immer wieder zu Warenknappheit führt. Seit Anfang 2022 wird die Teuerung durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stark angetrieben. Durch die ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland leidet Europa und auch Deutschland unter einer Energieknappheit. Durch komplexe Koppelungen bleiben davon auch andere Energieträger nicht verschont. Aus diesem Grund steigen auch die Strompreise im ganzen Land. Davon sind auch Baiersbronn und die Gemeindewerke nicht ausgenommen.

Den Gemeindewerken ist dabei bewusst, dass steigende Arbeitspreise unerfreuliche Nachrichten sind. Positiv ist jedoch, dass die Gemeindewerke seit Jahren ihren Grundpreis nicht erhöht haben. Bei der Entscheidung für einen Stromanbieter sollten Verbraucher nicht nur den Arbeitspreis vergleichen, sondern auch den Grundpreis, da es hier auch große Unterschiede bei den Stromtarifen gibt.

Die Gemeindewerke bedauern diese Entwicklung und die damit verbundene Belastung für ihre Kunden sehr. Es ist jedoch nicht möglich, die extrem hohen Beschaffungskosten aufzufangen.

Durch die beabsichtigte Strompreisebremse des Bundes stehen in Zukunft weitere Entlastungen für Verbraucher an.

Die Gemeindewerke Baiersbronn sind ein verlässlicher Partner vor Ort, stehen ihren Kunden jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und arbeiten jeden Tag daran für ihre Kunden ein optimales Ergebnis mit einer hohen Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Eislaufhalle Baiersbronn öffnet ihre Pforten für Inlineskates bis zum 08.01.2023

Die Baiersbronner Eislaufhalle öffnet ihre Türen für alle Inlineskater und Rollschuhfahrer.

Da wegen der drohenden Energieknappheit in diesem Jahr auf das energieintensive Eis verzichtet wird, gibt es eine alternative Winternutzung:

Die Fläche kann ab Samstag, den 03. Dezember 2022 bis 08.01.2023 mit Inlineskates und Rollschuhen befahren werden.

Die Eishalle öffnet jeweils Freitag (13:30 Uhr – 19:00 Uhr), Samstag (13:30 Uhr – 19:00 Uhr) und Sonntag (10:00 Uhr – 18:00 Uhr).

An folgenden Tagen ist die Eislaufhalle geschlossen:

  • Heiligabend
  • 1. Weihnachtsfeiertag
  • 2. Weihnachtsfeiertag
  • Silvester
  • Neujahr
  • 6. Januar 2023.

Die Besucher müssen ihre eigenen Inlineskates oder Rollschuhe mitbringen. Um ein möglichst sorgenfreies Vergnügen zu ermöglichen, müssen die Gäste einen Helm und geeignete Protektoren tragen.

Eintrittspreis pro Person 3 €.

 

 

Kundeninformation zur Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit stündlicher Leistungsmessung. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Soforthilfe was muss ich als Kunde tun

Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe

Staatliche Förderung für Wärmenetzanschluss wird gekürzt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 26.07.2022 angekündigt, dass Förderungen über das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) reduziert werden. Es ist jedoch möglich Förderanträge mit den bislang gültigen Fördersätzen noch bis zum 14.08.2022 zu stellen.

Deshalb empfehlen die Gemeindewerke Baiersbronn eine möglichst rasche Antragstellung für Interessenten, die sich an das Wärmenetz in Klosterreichenbach anschließen lassen möchten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html