Bauherren

Der Anschluss an die öffentliche Stromversorgung läuft bei einem Neubau wie folgt ab:

  • Der Bauherr wendet sich mit einem Baugesuch an das Bauamt, Gemeinde Baiersbronn.
  • Die Gemeindewerke Baiersbronn geben eine Stellungnahme ab, ob der Anschluss an die öffentliche Stromversorgung möglich ist. Ist dies der Fall, teilen die Gemeindewerke Baiersbronn dem Bauherrn dies und die damit verbundenen Voraussetzungen (Vor-Ort-Begehung vor Baubeginn zur Festlegung der Trassenführung, …) mit.
  • Die mit dem Netzanschluss verbundenen Leistungen dürfen nur von Elektrobetrieben ausgeführt werden, die in das Installateursverzeichnis der Netze BW GmbH ( https://www.netze-bw.de/installateursuchemomentan nicht aktuell ) oder eines anderen anerkannten Elektrizitätsnetzbetreibers eingetragen sind. Namen und Adressen finden Sie hier: Installateursverzeichnis der Gemeindewerke Baiersbronn
  • Der Bauherr (ggfs. Installateur) stellt bei den Gemeindewerken Baiersbronn einen Antrag auf Anschluss an das Niederspannungsnetz.
  • Die Gemeindewerke Baiersbronn prüfen, ob der Anschluss technisch zu realisieren ist. Ist dies der Fall, wird dies dem Bauherrn (ggfs. Installateur) mitgeteilt, der dann mit der Ausführung beginnen kann.
  • Nach Fertigstellung erfolgt die Fertigstellungsanzeige.
  • Nach Zahlungseingang der Anschlusskosten erfolgt die Inbetriebnahme der Anlage mittels Zählereinbau. Dies wird auf der Fertigstellungsanzeige vermerkt.
  • Abgeschlossen wird der Vorgang mit dem Netzanschlussvertrag.

Bitte beachten Sie, dass der Anschluss an die öffentliche Stromversorgung nicht gleichzeitig einem Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz entspricht. Weiteres entnehmen Sie den Informationen zum Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz.

Formulare:

Sämtliche Anträge und Formulare finden Sie unter der Rubrik Download – Strom

Ansprechpartner:

Cevahir Tosun, Tel.: 07442 / 84 23 – 66, eMail: tosuncevahir@gemeindebaiersbronn.de