Messstellenbetrieb

Messstellenvertrag

Der Messstellenvertrag kommt nach den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen Anschlussnutzern und den Gemeindewerken Baiersbronn automatisch zustande, sobald über eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem der Gemeindewerke Baiersbronn, Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wird. Es gilt das unter „Preise“ veröffentlichte Preisblatt.

Messstellenvertrag ab 01.07.2017

Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messtellenbetriebsgestz (MsbG) ab 01.01.2024

Preisblatt gMSB ab 01.07.2020

Preisblatt gMSB ab 01.07.2017

Anlage b Kontaktdatenblatt Strom

Anlage c EDI-Vereinbarung

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen sowie die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs zwischen dem Netzbetreiber und dem Messstellenbetreiber. Die Gemeindewerke Baiersbronn sind in ihrem Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber. Für den Fall, dass dritte Messstellenbetreiber (wettbewerbliche Messstellenbetreiber) in unserem Netzgebiet tätig werden, stellen wir, die Gemeindewerke Baiersbronn, einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag an den Messstellenbetrieb zur Verfügung.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Erdgas

Preise

Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemem (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)